Dass Musiker als Performance-Artists bezeichnet werden können ist zwar gerechtfertigt, aber nicht unbedingt richtig, geht man nach der Definition des Begriffs Performance-Art. Denn diese besagt, dass Performance-Art eine situations- und handlungsbezogene Darstellung ist – was bei Musik nicht unbedingt zutrifft. Eine weitaus schwierigere Frage ist daher, ob Graffiti eine Art Performance-Art ist – und ob die Gallionsfigur der Graffiti-Welt, der britische Künstler Banksy, denn nun als Performance-Artist bezeichnet werden kann.
Wer ist Banksy?
Das besondere an Banksy ist, dass niemand weiß, wer er ist. Der Künstler ist seit Jahrzehnten als Graffitikünstler aktiv. Anfangs noch in Bristol und London unterwegs, wurde er bekannt, als er begann, weltweit Graffitis an Wänden anzubringen. Dabei hat er einen sehr eigenen Stil, der viele nachfolgende Graffiti-Künstler beeinflusst hat – und er prangert immer eine politische oder soziale Fehlstellung an.
Situations- und handlungsbezogenes Graffiti?
Anders als Tagger oder Sprayer ist Banksy nicht darauf aus, möglichst großflächige Messages auf einen Zug oder eine Hauswand zu sprühen oder durch möglichst waghalsige Spraying-Aktionen auf sich aufmerksam zu machen (die wohl bekanntesten Aktion dieser Art zeigt die Berliner Graffiti-Crew 1UP). Im Gegenteil: Banksys Kunst ist eher an einfach zu erreichenden Orten zu finden, an denen sie im Zweifel nicht einmal sofort gefunden werden kann – in kleinen Gassen zum Beispiel, oder ganz platt an Hauswänden an der Hauptstraße. Was ihn jedoch sehr nahe an Performance-Art bringt: Seine Kunst ist immer situations- und manchmal auch handlungsbezogen. Somit ist es durchaus berechtigt, Banksy als Performance-Artist zu bezeichnen – wenn auch nicht im üblichen Sinne.
Graffiti als Kunst
Graffiti galt lange als reine Sachbeschädigung. Nicht zuletzt Banksy schaffte es jedoch, Graffiti als eine valide Kunstform zu etablieren. Statt die Kunstform weiter zu kriminalisieren, wurden so Orte für Sprayer geschaffen, an denen sie ihr Hobby legal ausüben können und dürfen.